Kostenlos, anonym und in 2 Minuten – mit der anerkannten Faustformel. Auf Wunsch prüft eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht Ihren Fall unverbindlich.
Gehalt und Beschäftigungsjahre eingeben – Sie sehen sofort Ihre Orientierungsspanne.
Kurzer Fragebogen: Ihre Situation, Fristen, Rechtsschutzversicherung. Dauert 2 Minuten.
Eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht meldet sich unverbindlich bei Ihnen – i. d. R. innerhalb von 24 Stunden.
Nein – einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig gezahlt, weil Arbeitgeber das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses vermeiden wollen. Entscheidend ist, die 3-Wochen-Frist zu wahren, um Verhandlungsposition zu behalten.
Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie eine Kanzlei ausdrücklich beauftragen, entstehen Kosten – bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Gebühren.
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – angelehnt an § 1a KSchG. Je nach Verhandlungslage, Prozessrisiko des Arbeitgebers und Einzelfall sind auch 0,75 bis 1,0 Gehälter pro Jahr erreichbar.
Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen, ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert und nur mit Ihrer Einwilligung an die kooperierende Kanzlei weitergegeben. Details in der Datenschutzerklärung.